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Unterhalt / Alimente

  • Ich berechne für Sie die Unterhaltszahlungen

  • Ich prüfe Unterhaltszahlungen, die durch einen Sozialdienst oder der Gegenpartei erstellt wurden

  • Ich unterstütze Sie dabei, wenn von der Gegenpartei oder von einer Sozialbehörde Druck auf Sie ausgeübt wird

  • Ich erstelle für Sie entsprechende Anträge an das Gericht oder unterstütze Sie bei der Antwort an die Gegenpartei bei Unterhaltsforderungen.

  • Ich erstelle für Sie einen Entwurf einer Trennungsvereinbarung (für verheiratete Paare) oder einer Elternvereinbarung (für unverheiratete Paare) in der sowohl das Besuchsrecht als auch die Unterhaltszahlungen geregelt werden.

 

Wichtig: 

  • Unterzeichnen Sie nie eine Unterhaltsvereinbarung, die von einer Sozialbehörde oder der Gegenpartei erstellt worden ist! Beachten Sie, dass die Sozialbehörden und eine Anwältin der Gegenpartei keinerlei rechtlichen Kompetenzen haben, sie zu Unterhaltszahlungen zu zwingen, ohne dass eine durch Sie unterzeichnete Vereinbarung oder die Verfügung eines Gerichts vorliegt!

  • Unterzeichnen Sie nie eine Unterhaltsvereinbarung, bevor nicht auch die Obhut und das Besuchsrecht geregelt wurde!

  • Die Unterhaltsvereinbarung sollte idealerweise in einer Vereinbarung geregelt werden, in der auch Ihr Besuchsrecht definiert ist (zum Beispiel Trennungsvereinbarung bei verheirateten Paaren oder Elternvereinbarung bei unverheirateten Paaren)

KONTAKT

Tel.: 078 626 07 24

E-Mail: juerg.diener@vaeterberatung-schweiz.ch

Standort Bern
Messerliweg 4b
3027 Bern

Danke für die Nachricht!

Standort Zürich
Stampfenbachstrasse 42
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