Besuchsrechtsbegleitung

Das minderjährige Kind und der Elternteil, der nicht mit ihm zusammenlebt, haben gegenseitig Anspruch auf angemessenen persönlichen Kontakt (ZBG Artikel 275 bis 275).

Bei der Ausübung des Besuchsrechts kann es zwischen den Eltern zu konfliktreichen und herausfordernden Siuationen kommen. Hier kann ich Sie als Vater sowohl beratend als auch aktiv bei der Ausübung Ihres Besuchsrechts unterstützen.

Insbesondere in folgenden Situationen:

  • Wenn die Eltern die Einhaltung der Verbindlichkeit nicht schaffen
  • Wenn die Eltern zerstritten sind
  • Wenn Sie als Vater den Wunsch äussern, während der Besuchszeit zur Sicherstellung des persönlichen Umgangs begleitet zu werden
  • Wenn das begleitete Besuchsrecht durch die Behörden angeordnet wurde

 

Für die Besuchsrechtsbegleitung gelten folgende Tarife:
Pro Begleitung für die jeweils erste Stunde CHF 120.-; für jede weitere Stunde CHF 80.-